Beiträge

- werden halbjährlich durch Lastschrift eingezogen oder
- am Jahresanfang für das laufende Jahr in Rechnung gestellt.
- gültig ab 01.01.2013 (Alle Beiträge in EUR)

Familienbeitrag (eine Anschrift)

Beitragsart    Monat  Halbjahr  Jahr 
00V0/06  1. Mitglied Familie
(Erwachsener/Zahler)  
9,00  54,00  108,00 
00V0/13  2. Mitglied Familie
(Erwachsener) 
4,50  27,00  54,00  
00V05  3. Mitglied Familie
(Kind, Jugendlicher bis 18 Jahre, dann Einstufung in 00V0/03)  
4,50  27,00  54,00  
00V0/05  ab 4. Mitglied Familie
(Kind, Jugendlicher bis 18 Jahre, dann Einstufung in 00V0/03)  
0,00  0,00  0,00 

Sonstige Beiträge

Beitragsart    Monat  Halbjahr  Jahr 
00V0/A2   Aufnahmegebühr (einmalig)      10,00  
00V0/01   1. Mitglied
(Erwachsener)  
10,00  60,00  120,00 
00V0/02  2. Mitglied
(Erwachsener)  
6,00  36,00   72,00  
00V0/03  Azubis, Student, Wehrpflichtiger
(ab 18-26 Jahre, dann auf jählichen, unaufgeforderten Nachweis, sonst erfolgt Einstufung in 00V0/01)  
6,00   36,00   72,00  
00V0/04  Kind, Jugendlicher
(Einzelmitgliedschaft, bis 18 Jahre, dann Einstufung in 00V0/03)  
5,00  30,00  60,00 
00V0/05  ab 4. Mitglied (ein Zahler)
(Kind, Jugendlicher bis 18 Jahre, dann Einstufung in 00V0/03)  
0,00  0,00  0,00 
00V0/07  Rentner / Senioren
(Auf Antrag, ab 65 Jahre, Aktiv) 
7,00  42,00  84,00 
00V0/08  Funktioner, Mitarbeiter, lizenzierte aktive ÜL
(auf Nachweis) 
2,50  15,00  30,00 
00V0/09  Passive Mitgliedschaft / Arbeitsloser, Sozialhilfeempfänger
(Auf Antrag / Auf Nachweis) 
4,50  27,00  54,00 
00V0/10  Ehrenmitglied
(ab Ernennung) 
0,00   0,00  0,00 
00V0/11  ab 50-jähriger Mitgliedschaft
(lt. Mitgliederverwaltung, darauf folgende Beitragserhebung ab Ehrung)  
4,50  27,00   54,00 
00V0/12  3 Kinder (ein Zahler/Anschrift)
(je Kind, Zahler kein Mitglied, gültig bis erstes Kind 18 Jahre wird, dann Einstufung in 1x00V0/03 und 2x00V0/04) 
4,50  27,00  54,00 
00V0/14  Ruhende Mitgliedschaft
(Auf Antrag, Dauer 1 Jahr, auf Nachweis zu verlängern, ansonsten wieder Umstellung auf 00V0/01)  
2,00  12,00  24,00 
00V0/20  ab 70-jähriger Mitgliedschaft
(lt. Mitgliederverwaltung, darauf folgende Beitragserhebung ab Ehrung)  
0,00  0,00  0,00 

Gebührenverordnung

Gebühr  Betrag  Fälligkeit 
Nichterteilung der Einzugsermächtigung  8,00 EUR  jährlich 
Mahngebühren  5,00 EUR  pro Vorgang  
Nichteinlösung einer Lastschrift (zzgl. Pos. 1)  8,00 EUR   pro Vorgang