Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Vereins

Sie besteht aus allen aktiven und passiven Mitgliedern.

Aufgaben:

  • Entgegennahme der Jahresberichte und Jahresrechnung,
  • Entlastung des Geschäftsführenden Vorstandes und des Verwaltungsrates,
  • Wahl der Mitglieder des Geschäftsführenden Vorstandes und des Verwaltungsrates,
  • der drei Kassenprüfer umschichtig auf die Dauer von drei Jahren,
  • Festsetzung der Mitgliedsbeiträge, Gebühren und Umlagen,
  • Beschlussfassung über Satzungsangelegenheiten, Beschlussfassung über Anträge und sonstige wichtige Vereinsangelegenheiten,
  • Auflösung des Vereins.