Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Vereins
Sie besteht aus allen aktiven und passiven Mitgliedern.
Aufgaben:
- Entgegennahme der Jahresberichte und Jahresrechnung,
- Entlastung des Geschäftsführenden Vorstandes und des Verwaltungsrates,
- Wahl der Mitglieder des Geschäftsführenden Vorstandes und des Verwaltungsrates,
- der drei Kassenprüfer umschichtig auf die Dauer von drei Jahren,
- Festsetzung der Mitgliedsbeiträge, Gebühren und Umlagen,
- Beschlussfassung über Satzungsangelegenheiten, Beschlussfassung über Anträge und sonstige wichtige Vereinsangelegenheiten,
- Auflösung des Vereins.